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Andheri-Hilfe Bonn

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

 

Die Andheri-Hilfe Bonn e.V. beteiligt sich an der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft". Damit verpflichtet sich die Andheri-Hilfe zu einem Transparenz-Standard, den das Aktionsbündnis erarbeitet hat. Die Andheri-Hilfe gehört zu den Erstunterzeichnern.

 

Präambel

Stärke und Vielfalt der Zivilgesellschaft sind gute Indikatoren für den Entfaltungsgrad moderner Bürgergesellschaften. Die Währung dieses Sektors heißt Vertrauen: Vertrauen von öffentlichen und privaten Geldgebern, Mitarbeitern, Ehrenamtlichen oder Begünstigten in die Handlungsfähigkeit und Rechtschaffenheit von Organisationen, die für das Gemeinwohl tätig werden. Diese Vertrauensstellung gilt es zu bewahren und weiter auszubauen. Dafür ist Transparenz ein wichtiger Schlüssel. Und so haben sich in den vergangenen Jahren viele Organisationen freiwillig verpflichtet, mehr Informationen öffentlich zu machen, als es der Gesetzgeber von ihnen verlangt. Ein gemeinsam anerkannter Transparenzstandard ist dabei allerdings nicht entstanden. Wie viel Transparenz von den ca. 550.000 Vereinen, 17.000 Stiftungen und zahllosen weiteren Organisationen, die für das Gemeinwohl in Deutschland tätig sind, generell erwartet wird, bleibt weiterhin unklar.

Das soll sich ändern. Ziel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden.

Während Kapitalgesellschaften in Deutschland seit Januar 2007 auf einer Internetplattform ihre Bilanz, Namen der Geschäftsführung, Anzahl des hauptamtlichen Personals und anderes mehr offen legen müssen, sind Organisationen der Zivilgesellschaft (ausgenommen gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie gGmbHs oder gAGs) nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu informieren. Bei gemeinnützigen Organisationen besteht zwar gegenüber den Finanzämtern eine Auskunftspflicht, ein spezifisches und einheitliches Format existiert dafür jedoch nicht. Überdies unterliegen alle beim Finanzamt eingereichten Informationen (beispielsweise zur Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus) dem Steuergeheimnis und werden nur veröffentlicht, sofern die Organisationen dies freiwillig tun.

Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz. Für einige Organisationen ist dies bereits heute gängige Praxis. Für andere ist es ein großer Schritt. Vor allem lokale und regionale Organisationen werden durch die Initiative ermutigt, sich dem Thema Transparenz stärker zu widmen. Der Standard gilt solange, bis weitere Entwicklungen seine Überarbeitung notwendig machen.

Die Unterzeichner dieser Initiative rufen alle Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die folgende Selbstverpflichtung verbindlich zu erklären, einzuhalten und zu verbessern. Gleichzeitig werden die Bürger aufgerufen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen und den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken.

Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.

Unsere 10 Punkte für mehr Transparenz

1. Name, Sitz und Gründungsjahr

Andheri-Hilfe Bonn e.V., Mackestr. 53, 53119 Bonn

Gründungsjahr: 1967

 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Unsere Satzung

Allgemeine Angaben zu den Zielen

Auf unsere Themenfelder bezogene Ziele 

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt, StNr. 205/5783/0041, vom 17.03.2010 für das Jahr 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

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5. Tätigkeitsbericht 2010

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6. Personalstruktur

Die Andheri-Hilfe hat 14 hauptamtliche Mitarbeiter (davon 7 in Teilzeit).

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Informationen zur Organisationsstruktur der Andheri-Hilfe Bonn.

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7. Angaben zur Mittelherkunft

Finanzbericht 2010

8. Angaben zur Mittelverwendung

Finanzbericht 2010 

 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

keine

 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen 

Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 

Im Finanzbericht 2010 

 

  

Andheri-Hilfe Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle