
Die Andheri-Hilfe Bonn e.V. beteiligt sich an der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft". Damit verpflichtet sich die Andheri-Hilfe zu einem Transparenz-Standard, den das Aktionsbündnis erarbeitet hat. Die Andheri-Hilfe gehört zu den Erstunterzeichnern.
Stärke und Vielfalt der Zivilgesellschaft sind gute Indikatoren für den Entfaltungsgrad moderner Bürgergesellschaften. Die Währung dieses Sektors heißt Vertrauen: Vertrauen von öffentlichen und privaten Geldgebern, Mitarbeitern, Ehrenamtlichen oder Begünstigten in die Handlungsfähigkeit und Rechtschaffenheit von Organisationen, die für das Gemeinwohl tätig werden. Diese Vertrauensstellung gilt es zu bewahren und weiter auszubauen. Dafür ist Transparenz ein wichtiger Schlüssel. Und so haben sich in den vergangenen Jahren viele Organisationen freiwillig verpflichtet, mehr Informationen öffentlich zu machen, als es der Gesetzgeber von ihnen verlangt. Ein gemeinsam anerkannter Transparenzstandard ist dabei allerdings nicht entstanden. Wie viel Transparenz von den ca. 550.000 Vereinen, 17.000 Stiftungen und zahllosen weiteren Organisationen, die für das Gemeinwohl in Deutschland tätig sind, generell erwartet wird, bleibt weiterhin unklar.
Das soll sich ändern. Ziel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist es, ein möglichst breites Aktionsbündnis innerhalb der Zivilgesellschaft herzustellen, das sich auf die wesentlichen Parameter für effektive Transparenz einigt. Die Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn präzise benannte, relevante Informationen über ihre Organisation leicht auffindbar, in einem bestimmten Format der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit sollen bestehende Standards nicht ersetzt, wohl aber eine Messlatte für die Eingangsvoraussetzungen effektiver Transparenz im gemeinnützigen Sektor festgelegt werden.
Während Kapitalgesellschaften in Deutschland seit Januar 2007 auf einer Internetplattform ihre Bilanz, Namen der Geschäftsführung, Anzahl des hauptamtlichen Personals und anderes mehr offen legen müssen, sind Organisationen der Zivilgesellschaft (ausgenommen gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie gGmbHs oder gAGs) nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel zu informieren. Bei gemeinnützigen Organisationen besteht zwar gegenüber den Finanzämtern eine Auskunftspflicht, ein spezifisches und einheitliches Format existiert dafür jedoch nicht. Überdies unterliegen alle beim Finanzamt eingereichten Informationen (beispielsweise zur Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus) dem Steuergeheimnis und werden nur veröffentlicht, sofern die Organisationen dies freiwillig tun.
Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Sie stellen diese Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz. Für einige Organisationen ist dies bereits heute gängige Praxis. Für andere ist es ein großer Schritt. Vor allem lokale und regionale Organisationen werden durch die Initiative ermutigt, sich dem Thema Transparenz stärker zu widmen. Der Standard gilt solange, bis weitere Entwicklungen seine Überarbeitung notwendig machen.
Die Unterzeichner dieser Initiative rufen alle Organisationen der Zivilgesellschaft auf, die folgende Selbstverpflichtung verbindlich zu erklären, einzuhalten und zu verbessern. Gleichzeitig werden die Bürger aufgerufen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen und den Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zu verstärken.
Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.
Andheri-Hilfe Bonn e.V., Mackestr. 53, 53119 Bonn
Gründungsjahr: 1967
Allgemeine Angaben zu den Zielen
Auf unsere Themenfelder bezogene Ziele
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt, StNr. 205/5783/0041, vom 17.03.2010 für das Jahr 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
keine
Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Andheri-Hilfe Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle