
Seit Oktober 2005 gibt es in Indien ein "Recht auf Information", das jedem Bürger, jeder Bürgerin zusteht. Jeder darf Einsicht in die Unterlagen von allen Behörden und staatlichen Einrichtungen ("Public Authority") verlangen; darf Kopien erbitten, sogar von CDs oder Videos. Die erbetenen Auskünfte müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen erteilt werden. Jede Behörde ist nach dem neuen Gesetz verpflichtet, ihre Tätigkeit per EDV zu registrieren, so dass künftig weit mehr Informationen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden als bislang, sogar ohne spezifische Anforderung.

19 Partnerorganisationen der Andheri-Hilfe aus dem westlichen Teil Indiens trafen sich im Januar 2007 zu einem Workshop. Es ging um Erfahrungsaustausch, wie dieses neue Gesetz bestmöglich zum Nutzen der unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen genutzt werden kann. Ermutigende Beispiele der einen wurden zu wichtigen Anregungen für die anderen:

Ermutigende Erfolge! Wir sind glücklich, dass wir gerade die Unterprivilegierten in Indien unterstützen können, ihre Rechte einzufordern. Gute Gesetze sind vorhanden, gute Regierungsprogramme auch. Jetzt kommt es vor allem auf Information, auf Wissen an. Dieses auch an der Basis zu vermitteln, dabei helfen wir gern!

Elvira Greiner
Erste Vorsitzende
Tel. 0228/ 926 525 33
elvira.greiner@andheri-hilfe.org