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Andheri-Hilfe Bonn

Information ist unsere Stärke

Seit Oktober 2005 gibt es in Indien ein "Recht auf Information", das jedem Bürger, jeder Bürgerin zusteht. Jeder darf Einsicht in die Unterlagen von allen  Behörden und staatlichen Einrichtungen ("Public Authority") verlangen; darf Kopien erbitten, sogar von CDs oder Videos. Die erbetenen Auskünfte müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen erteilt werden. Jede Behörde ist nach dem neuen Gesetz verpflichtet, ihre Tätigkeit per EDV zu registrieren, so dass künftig weit mehr Informationen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden als bislang, sogar ohne spezifische Anforderung.

 

Das ist eine Revolution mit ganz konkreten Auswirkungen!

19 Partnerorganisationen der Andheri-Hilfe aus dem westlichen Teil Indiens trafen sich im Januar 2007 zu einem Workshop. Es ging um Erfahrungsaustausch, wie dieses neue Gesetz bestmöglich zum Nutzen der unterprivilegierten Bevölkerungsgruppen genutzt werden kann. Ermutigende Beispiele der einen wurden zu wichtigen Anregungen für die anderen:

  1. Ein Gemeinderat war gefordert, eine Liste der Familien zu erarbeiten, die in seinem Dorf kein Haus besitzen. Sie sollten unter einem neuen Regierungsprogramm gefördert werden. Eine besonders arme, alleinstehende Frau wurde nicht in die Liste aufgenommen. Der Andheri-Hilfe-Partner unterstützte diese Frau und beantragte beim Gemeinderat die Herausgabe der Liste der Begünstigten und der Auswahlkriterien. Eindeutig gehörte die Frau mit zu den Berechtigten dieses Programms. Sie wurde in die Liste aufgenommen, der Gemeinderatsvorsitzende wurde versetzt und herabgestuft.
  2. Die Regierung stellt bestimmte Mittel für die "Slumentwicklung" zur Verfügung. Ein Teil der Bevölkerung in den Slums von Bijapur erhielt diese Zuschüsse nicht. Ihr Wohnviertel war nicht als Slum anerkannt. Unser Partner unterstützte die Menschen in ihrer Forderung, dass die Stadtverwaltung ihnen die Kriterien offenlegte, nach welchen ein Wohngebiet als Slum klassifiziert wird. Dementsprechend gehörte ihre Siedlung eindeutig dazu. Sie erhielten die Fördergelder.
  3. Eine Frau in einem Dorf im Chitradurga Distrikt lebte jahrelang auf einem winzigen Stück Land. Der Gemeinderatsvorsitzende verkaufte schließlich dieses Stück Land an eine einflussreiche Person - nicht ohne selbst dabei zu verdienen. Aufgrund des neuen Gesetzes konnte die Frau Einblick in die Akten verlangen. Zum einen stellte sich heraus, dass dieses Stück Land, auf welchem die Frau bereits seit Jahrzehnten lebte, gar nicht hätte verkauft werden dürfen. Zum anderen wurde die Bestechung publik. Der Verkauf musste rückgängig gemacht werden. Das Grundstück wurde auf den Namen der Frau registriert.
  4. Durch Überflutung verlor Frau Shehanaz, eine muslimische Witwe, die ihre einzige Tochter alleine großziehen muss, ihr Haus. Trotzdem wurde ihr Name nicht in die Liste derjenigen aufgenommen, die nach einem solchen Verlust staatliche Unterstützung erhalten sollten. Unser Partner unterstützte Frau Shehanaz bei ihrer Anfrage an die Behörden, wieso sie nicht berücksichtigt wurde. Es wurde offensichtlich, dass sie alle Kriterien erfüllte. Shehanaz erhielt inzwischen für sich und ihre Tochter ein neues kleines Haus.
  5. Für ein Dorf der Kastenlosen (Dalits) wurde ein Abwassersystem genehmigt. Aber der Gemeinderat ließ es nicht dort bauen, sondern in einem anderen Ortsteil, in welchem Kastenhindus leben. Die Dalits konnten jetzt detaillierte Informationen verlangen und es stellte sich heraus, dass diese Abwasseranlage definitiv nur für ihre Siedlung genehmigt war. Der Gemeinderatsvorsitzende entschuldigte sich und ließ in der Dalit-Siedlung auf seine Kosten zusätzlich das geplante Abwassersystem installieren.

Ermutigende Erfolge! Wir sind glücklich, dass wir gerade die Unterprivilegierten in Indien unterstützen können, ihre Rechte einzufordern. Gute Gesetze sind vorhanden, gute Regierungsprogramme auch. Jetzt kommt es vor allem auf Information, auf Wissen an. Dieses auch an der Basis zu vermitteln, dabei helfen wir gern!

Ihre Ansprechpartnerin

Elvira Greiner
 
Erste Vorsitzende


Tel. 0228/ 926 525 33
 elvira.greiner@no-spam.andheri-hilfe.org