ANDHERI HILFE

Herzensprojekt unterstützen mit einer Erbteil-Spende

„Meine Mutter war selbst fast blind“, berichtet uns ein Spender am Telefon. „Sie würde sich sicher freuen, dass mit dieser Spende aus ihrem Erbe anderen Menschen das Augenlicht geschenkt werden kann.“ Vor einigen Wochen war seine Mutter verstorben, er hatte 50.000 EUR von ihr geerbt und an unser Programm „Augenlicht retten“ für ärmste Menschen in Bangladesch gespendet.

Viele träumen vom reichen „Erbonkel“, der ihnen alle finanziellen Sorgen nimmt. Andere sind wirtschaftlich so gut aufgestellt, dass sie auf das geerbte Vermögen gar nicht angewiesen sind. Oder Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten sich Auseinandersetzungen ersparen – dann kann eine Erbteil-Spende an eine gemeinnützige Organisation ein Weg sein: für Sie persönlich und gleichzeitig für Menschen in Not.

Wie dankbar sind Menschen in unseren Projekten für Ihre Zuwendungen, sodass sie sich ein Leben in Würde aufbauen können! Eltern können ihre Kinder in die Schule lassen, weil sie nicht zum Lebensunterhalt beitragen müssen. Väter finden – dank der Arbeit unserer Partnerorganisationen vor Ort – Einkommensmöglichkeiten in ihrer Heimat und können bei ihrer Familie bleiben. Ein junger Mensch erhält eine Berufsausbildung und kann seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren – und sogar seine Eltern finanziell unterstützen.

Das Erbe tut Gutes, auch über den Tod eines geliebten Menschen hinaus.

Zudem bedeutet die Spende eines Erbteils für einen gemeinnützigen Zweck auch aus steuerlicher Sicht einen positiven Effekt. Spenden Sie einen Erbteil an eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung, werden Sie steuerlich entlastet.

„Das Finanzamt ermittelt die Erbschaftssteuer“, beschreibt Rechtsanwältin Katharina Winand das Vorgehen. „Liegt die Erbschaft über einem bestimmten Freibetrag, können das schnell mehrere Tausend Euro sein, die der Erbe versteuern muss. Der Staat honoriert gemeinnütziges Engagement. So unterliegen Zuwendungen an eine gemeinnützige Organisation keiner Schenkungs- und Erbschaftsteuer.“

Das gespendete Geld aus dem Erbe kommt in voller Höhe dem guten Zweck zugute. Und noch einen Tipp hat Katharina Winand: „Wenn Erben bereits Erbschaftssteuer bezahlt haben, wird diese anteilig erstattet. Vorausgesetzt die Beerbten oder Vermächtnisnehmenden haben Teile des zugewendeten Vermögens innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall an eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung übertragen.“

„Es ist mir eine große Freude zu helfen. Mir vorzustellen, was mit dieser Spende bewirkt werden kann“, sichert der Spender, der von seiner Mutter erbte, uns am Telefon zu. „Es geht um jeden einzelnen Menschen!“

Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen zum Thema. Rufen Sie uns an unter 0228 926 525 33 oder schreiben eine Nachricht an elvira.greiner@andheri-hilfe.org.

 

 

 

Hier können Sie die gesamte Ausgabe unseres ANDHERI HILFE-Spendenmagazins punkt.um als pdf lesen und/oder herunterladen.

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lachende Kinder in Indien
Das Erbe tut Gutes, auch über den Tod eines geliebten Menschen hinaus. Mit gespendetem Geld aus einem Erbe kann für ärmste und stark benachteiligte Kinder der Grundstein für eine sichere, würdevolle Zukunft gelegt werden.
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