

Präambel
Auftrag der Andheri-Hilfe Bonn e.V. ist es, benachteiligten Menschen die Chance zu geben, in Würde zu leben. Deshalb tragen wir zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen sowie zur Wahrung der Menschenrechte und zur Förderung politischer Partizipation unterprivilegierter Bevölkerungsgruppen in Indien, Bangladesch und Nachbarländern bei – ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechtes. Gleichzeitig bieten wir den Menschen hier in Deutschland/Europa Chancen für ein sinnstiftendes Engagement. Auf diese Weise leisten wir einen Beitrag dazu, dass immer mehr Menschen sich der gegenseitigen Verantwortung in einer globalisierten Welt bewusst werden.
Grundlage unserer Arbeit ist das Vertrauen der Spender und externen Geber, dass die uns anvertrauten Mittel verantwortungsvoll und in bestmöglicher Weise zugunsten der Menschen in unseren Projekten eingesetzt werden. Die Andheri-Hilfe sieht sich somit in einer ethischen Verpflichtung sowohl gegenüber den Mittelgebern als auch gegenüber den Empfängern der Hilfe.
Darum sind der Andheri-Hilfe hohe Transparenz, gute Organisationsführung und Kontrolle wichtige Anliegen. Diese werden wie folgt umgesetzt:
1. Grundlagen
Die Andheri-Hilfe Bonn e.V. befolgt Recht und Gesetz und achtet in besonderer Weise die Menschenrechte.
Grundlage der Arbeit sind die eigene Satzung sowie die Geschäftsordnungen, in welchen die Ziele, Tätigkeitsbereiche sowie die grundlegenden Funktionen und Aufgaben der Organe eindeutig und verständlich dargestellt sind.
2. Leitung und Aufsicht
Das höchste Vereinsorgan, die Mitgliederversammlung, wählt einen Vorstand als Leitungsgremium und einen Aufsichtsrat, der dessen Arbeit beaufsichtigt. Der Vorstand hat einen hauptamtlichen Geschäftsführer mit der Leitung der Geschäftsstelle beauftragt. Neben der Definition der Aufgaben und Verantwortungsbereiche ist eindeutig geregelt, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Ebenso ist unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips festgelegt, wer jeweils zeichnungsberechtigt ist.
Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenskonflikte vermieden. Potentielle Interessenskonflikte sind von den Gremienmitgliedern offenzulegen.
Wir bauen auf die Kompetenz und Kreativität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beteiligen sie an der Entwicklung von Strategien und Problemlösungen.
Die Mitgliederversammlung kann insbesondere auf Vorschlag des Aufsichtsrates eine Ombudsperson ernennen, die weder der Geschäftsstelle noch den Gremien der Andheri-Hilfe angehört und die Beschwerden von MitarbeiterInnen, Projektpartnern oder anderen Personen vertrauensvoll aufgreift und bearbeitet, soweit diese nicht intern geklärt werden können.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Andheri-Hilfe verpflichtet sich, klar, wahr, sachlich und offen über ihre Ziele, ihre Struktur und ihre Arbeit zu informieren.
Darstellungen in Wort und Bild, die für die Betroffenen herabsetzend oder erniedrigend sind oder auf andere Weise deren Würde beeinträchtigen, werden unterlassen.
Sie setzt die Umworbenen nicht unter Druck und verhält sich fair gegenüber anderen Organisationen.
Andheri-Hilfe achtet den Datenschutz. Insbesondere werden Adressen von Spendern sowie Mitgliedern von Seiten der Andheri-Hilfe nicht verkauft, vermietet oder getauscht. Auch erwirbt die Andheri-Hilfe keine Fremdadressen.
4. Mittelverwendung
Andheri-Hilfe verfügt über Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten.
Sie verpflichtet sich, ihre Mittel nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Werbe- und Verwaltungsausgaben einzusetzen. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie dem Kriterium der größtmöglichen Wirksamkeit.
Andheri-Hilfe hat eine Beschaffungsrichtlinie, eine Reisekostenordnung, Grundsätze für Finanzanlagen sowie Leitlinien zur Prävention und Bekämpfung von Korruption erarbeitet und wendet diese an.
Die Werbe- und Verwaltungsausgaben werden auf der Grundlage des DZI-Konzepts „Werbe- und Verwaltungsausgaben Spenden sammelnder Organisationen“ berechnet.
Andheri-Hilfe prüft in angemessener Weise die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der von ihr selbst eingesetzten oder an Dritte weitergeleiteten
Mittel. Außerdem überprüft Andheri-Hilfe die Wirkungen ihrer Projekte und anderer Aktivitäten und zieht die dadurch gewonnenen Erkenntnisse zur Steuerung des künftigen Mitteleinsatzes heran. Zur Wirkungsbeobachtung erarbeitet sie geeignete Verfahren. Methodik, Umfang und Häufigkeit der Wirkungsbeobachtung orientieren sich am Fördervolumen, an der Dauer sowie der Komplexität der Aktivitäten. Kosten und Nutzen der Wirkungsbeobachtung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander.
5. Vergütungen
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen und Gremienmitglieder erhalten grundsätzlich keine Vergütung. Bei der Vergütung ihrer festangestellten und freien Mitarbeiter sowie hauptamtlicher Organmitglieder orientiert sich die Andheri-Hilfe am TVÖD. Erfolgsabhängige Vergütungen im Bereich der Mittelbeschaffung/Spendenwerbung werden nicht gezahlt.
6. Rechnungslegung und Prüfung
Andheri-Hilfe legt bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine vollständige, aussagekräftige und unabhängig geprüfte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr vor.
7. Berichterstattung
Andheri-Hilfe verpflichtet sich, offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen zu berichten. Sie beantwortet Anfragen und Beschwerden zeitnah und sachgerecht.
Andheri-Hilfe unterhält eine Website und veröffentlicht spätestens zwölf Monate nach Abschluss ihres Geschäftsjahres einen aussagekräftigen Jahresbericht.
Website und Jahresbericht sind klar und verständlich gestaltet und haben einen der Komplexität der Organisation angemessenen Umfang.